Ron Orp und die Journalisten Teil II

Eigentlich dachte ich, der Ron Orp Beitrag wäre abgeschlossen. Mal abgesehen von denen die nicht lesen können und den Übrigen, die denken, es sei nötig sich zu wiederholen. Dass Argumente durch Repetition nicht besser werden, scheint bei vielen Lesern keine Rolle zu spielen.

Glücklicherweise hat sich die Diskussion heute etwas weiter entwickelt. Auf einer, nennen wir es mal, praktischen Ebene. Wir erinnern uns: Am Anfang stand die von mir gemachte Behauptung: Doppelpunkt- (DRS1) und Aeschbacher- (SF1) Redakteure, deren Job daraus besteht, Protagonisten zu rekrutieren, suchen bei Ron Orp (Trend-Forum) per Inserat nach Protagonisten. Dies erinnere an eine in Deutschland prosperierende Methode, wonach es nicht mehr im Interesse des Journalisten liege eine etwaige Realität abzubilden, sondern nur noch darum gehe, sein Format abzufüllen.

Der Vorwurf zielte zudem darauf ab, Ron Orp als Plattform für etwaige Suchaufrufe in Frage zu stellen. Die Argumente waren: kontext-, sinn- und bezugsfreie Umgebung, erschwerte Quellenüberprüfung und erhöhte Gefahr telegener Selbstdarsteller. Vielleicht ist es noch nötig zu sagen, dass ein Grossteil der Kommentare lediglich davon handelte, ob es legitim sei, die Arbeit und Ethik von Journalisten grundsätzlich in Frage zu stellen, oder auf den Nenner zu zwingen, dass gemachte Aussagen nur dann zulässig sind, wenn der Autor nicht aus der Anonymität heraus argumentiert. Beide Kritiken zielen ins Leere und sind für eine inhaltliche Diskussion zum genannten Thema irrelevant. Meine Meinung bleibt: Beide Journalisten handeln unzulässig und gehören gerügt.

In den Kommentaren hat sich allerdings trotzdem eine andere Frage (Stichwort: aufgeschlossener Internetjournalismus) herauskristallisiert:

Ist es legitim per Online-Aufruf nach Quellen zu suchen?

Die Frage ist ganz allgemein gehalten und beinhaltet keine Bindung an Medien, Statuten oder Journalisten. Daher lautet die Antwort hier simpel: Ja. Das ist legitim. Solange keine Kriterien oder Regeln bestehen, ist jede Hilfe und Erleichterung willkommen. In Anlehnung an die Kommentare von Bruder Bernhard und Ronnie Grob, war und ist dies eine gängige Methode vieler Journalisten, die ihre Artikel mit entsprechenden Quotes „enhancen“ müssen. In Anlehnung an Matthias Daum bleibt hier gar anzufügen, dass es einen etwaigen Suchradius ungemein erweitern kann. Ich verweise als Beispiel auf entsprechende Aufrufe, die DRS1 (z.b. Wunschkonzert) selber im Tagesprogramm tätigt, um auf diese Weise ein Maximum an Protagonisten zu erhalten. Die Frage ist daher nicht interessant und muss auch nicht weiter besprochen werden, wie dies beispielsweise von David Bauer gefordert wird.

Interessant wird die Frage aber dann, wenn Regeln und Leitlinien sowie der Anspruch des Mediums und des Journalisten selbst in die Diskussion fliessen. Ich möchte dies am Punkt von Matthias Daums Beispiel erläutern. Der Text soll dazu dienen zu diskutieren, unter welchen Umständen eine Online-Suche vertretbar oder gar wünschenswert ist und unter welchen nicht.

Matthias Daum spricht in seiner Funktion als Redaktor des NZZ Campus-Magazins. Einer Beilage der NZZ. Im Speziellen handelt es sich dabei um Branchenportraits, welche angehenden Arbeitnehmern ermöglichen soll, mögliche zukünftige Arbeitgeber etwas besser kennen zu lernen. In diesem Fall soll der Online-Aufruf gar als qualitätssteigerndes Element dienen:

„Dabei würde der einfache Weg über die PR-Stellen der ausgewählten Firmen führen. Diese würden mir dann ein Treffen mit einem HR-Verantwortlichen sowie einer jungen Vorzeige-Mitarbeiterin ermöglichen. Der Nachteil dabei: Dreiviertel des Gesagten ist Firmenslang-Geschwätz. Viel lieber mache ich da einen Online-Aufruf, auf welchen sich eine mir auch ausserhalb der virtuellen Welt bekannte Kollegin meldet, die mir wiederum eine Kollegin vermitteln kann, die in der von mir porträtierten Branche arbeitet.“

Das Resultat sei so vielfach spannender als ein Gespräch mit Vorzeige-Mitarbeitern, da diese unter Druck der entsprechenden PR-Abteilung stehen würden. Das einzige Kriterium, welches hier an den Online-Aufruf gestellt wird ist also: Du darfst nicht von der PR-Abteilung instrumentalisiert worden sein. Die Beschränkung ist singulär und erfordert keine weiteren Massnahmen. Da es sich bei der Campus-Beilage zusätzlich um eine PR-Beilage der NZZ handelt und nicht um einen Teil des Stammblatts selbst, gilt das Redaktionsstatut hier auch nur ansatzweise. Oder besser gesagt: Darf nur ansatzweise gelten. Viele Artikel trennen in diesen Beilagen viel zu wenig zwischen Inhalt und Werbung, als dass es für das Mutterhaus vertretbar wäre. Als Beispiel sei auf weitere NZZ-Beilagen wie etwa „Z“ verwiesen. Dass Beilagen-Mitarbeiter und NZZ-RedakteurInnen zum Teil kongruent sind, spielt dabei keine Rolle, solange es sich nur um einen Teil der Belegschaft handelt.

Im weiteren führt Daum an, für andere Artikel sei die Methode ungeeignet. Nicht weil die Kriterienschwelle zu hoch sei für etwaige Aufrufe, sondern weil die Gefahr bestehe, dass der Journalist seine These offenlege und seine Idee fremdverwendet werde. Hier bin ich anderer Meinung. In Abhängigkeit von Medium, Statut, Anspruch und Ressort variieren auch die Möglichkeiten der Informationsbeschaffung. Entsprechend dazu steigen oder fallen auch die Beschränkungen. Im Falle der erwähnten Redaktionen (DRS1 und SF) bleibe ich dabei und verweise auf entsprechende Verstösse. Im Falle der NZZ sowie des Tages Anzeigers tendiere ich je nach Ressort auf eine ähnliche Vorgehensweise. Da weder David Bauer noch Matthias Daum für diese Ressorts tätig sind, entfällt – wie bisher – eine entsprechende Kritik. Die in den Kommentaren angeführten Beispiele sind daher für das von Anfang an genannte Exempel nicht aussagekräftig. Anders die von mir erwähnten Redaktionen. Beide fallen unter entsprechende Ressorts. Beide sind ähnlichen Statuten verpflichtet und für beide gilt es, auf solche Praktiken zu verzichten.

Und in eigener Sache: Die Aufgabe dieses Blogs besteht nicht darin, Journalisten per se zu kritisieren. Sowohl Hose wie auch Dose wollen viel mehr auf Grauzonen verweisen und entsprechende Fälle aufzeigen. Im besten Falle entsteht eine Diskussion, so wie hier. Dies ist um so nötiger, da wir uns in Zeiten der Rezession befinden, in denen es vielen Verlegern darum geht auf Kosten der Qualität zu sparen und erfahrenes Personal durch billigere und jüngere Kräfte zu ersetzen.

2 Antworten zu “Ron Orp und die Journalisten Teil II

  1. Korrigendum: Ich bin nicht Redaktor bei NZZ Campus, sondern schreibe für das besagte Magazin als freier Mitarbeiter.

    Als solcher gelten für mich persönlich bei Campus-Artikeln die genau gleichen Richtlinien, wie bei Artikeln für das NZZ-Stammblatt oder andere Medien, für welche ich tätig bin. Ob NZZ Campus eine PR-Beilage ist, darüber sollen andere urteilen. Ich verstehe meine Beiträge jedoch nicht als PR-Artikel, sondern will in ihnen Chancen und Risiken eines Berufseinstiegs in der jeweiligen Branche anhand den Erfahrungen der porträtierten Protagonisten aufzeigen.

  2. Dose E.S.K

    Der Einwand ist trotzdem formal und nicht inhaltlich. Mit der aufgestellten These hat dies nur insofern zu tun, dass du zugibst persönliche Ansprüche walten zu lassen. Interessant wäre zu wissen, inwiefern deine persönlichen Ansprüche mit etwaigen Suchaktionen korrelieren oder nicht.

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